Franchise-Definition
Beim Franchising (Franchise) handelt es sich um eine Einräumung von Rechten, eine Lizenzvergabe oder auch Nutzungsrechteverleihung. Franchising bedeutet die Überlassung einer Geschäftsidee gegen Zahlung einer Franchise-Gebühr.
Das Unternehmen, welches die Geschäftsidee entwickelt und erprobt hat, wird als Franchise-Geber bezeichnet. Die Partner, welche das marktreife Konzept vom Franchise-Geber übernehmen, heißen Franchise-Nehmer. Üblicherweise bekommen die Franchise-Nehmer vor der realen Umsetzung des Geschäftskonzeptes und der Aufnahme des Geschäftsbetriebes eine ausführliche Schulung, um die vertraglich festgehaltenen Ansprüchen des Franchise-Gebers umsetzen zu können und um den Betrieb erfolgreich zu starten
Eine weitere Franchise Definition: Franchising ist ein auf vertraglicher Partnerschaft basierendes Vertriebstsystem, bei welchem bestehende Partner wie auch Neuunternhemer das eingeführte und etablierte Geschäftskonzept des Franchisegebers gegen Gebühr nutzen dürfen.
Kurz-Definition:
Nutzung eines Geschäftskonzeptes durch einen Franchisenehmer gegen Zahlung einer Franchisegebühr unter Einhaltung der vom Franchisegeber vorgegebenen Richtlinien und ggf. mit Warenbezug-Pflicht.Merkmale
- Franchise ist ein Vertriebs- bzw. Absatz-System
- Franchisesysteme sind vertikale Kooperationen,
- Einheitliche Leistungen des Franchisegebers
- Meist exklusive Bindung des Franchisenehmers
- Franchisegeber- u. -nehmer sind selbstständige Unternehmer
- Klare und straffe Organisation
- Definition von Standards
- Einhaltung von Richtlinen
- Markenspezifische Bindung des Franchisenehmer
- Oftmals Dienstleistungs- / Warenbezugs-Pflicht
- Gegebenenfalls Mindestabnahmemenge
Relevante Begriffe
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