Glossar

Glossar: Selbstständig machen

Selbstständig machen

Wer eine selbstständige, erwerbstätige Person ist, unterliegt keinem Weisungsrecht von Arbeitgebern. Selbstständige können zudem die eigenen Arbeitszeiten frei bestimmen und sind in keine Arbeitsorganisation eingegliedert. 

Personen die sich selbstständig machen, tragen also das Unternehmensrisiko auf den eigenen Schulutern und verlassen sich auf das eigenverantwortliche Handeln. Jedoch genießen Selbstständige im Gegenzug Privilegien wie beispielsweise die freie Arbeitsortwahl und eine freie Arbeitsdauer. 

Nebenberuflich selbstständig machen - was ist zu beachten:

Es gibt sowohl die Möglichkeit sich hauptberuflich selbstständig zu machen, als auch sich nebenberuflich selbstständig zu machen. Als nebenberuflich selbstständig gilt man, wenn:

  • die nebenberufliche Tätigkeit nicht mehr als 18 Stunden pro Woche in Anspruch nimmt
  • das Gehalt der nebenberuflichen Arbeit den Arbeitslohn nicht übertrifft
  • der Arbeitsschwerpunkt das Angestelltenverhältnis ist

 

Rechtsgrundlagen & Rechtsfragen - Selbstständig machen

Die Rechtsgrundlage für jemanden der sich selbstständig machen möchte, bietet der Grundsatz der Gewerbefreiheit, laut dem jedermann jedes Gewerbe ausüben darf (§1 Abs. 1 GewO).

In Rechtsfragen gibt es gravierende Unterschiede zwischen Arbeitnehmern und Selbstständigen, besonders betroffen sind hierbei die Rechtsgebiete Arbeitsrecht, Gewerberecht, Sozialversicherungsrecht und Steuerrecht. Die Frage, ob jemand selbstständig tätig ist oder einer abhängigen Beschäftigung unterliegt, ist abhängig davon, welche Merkmale überwiegend vorhanden sind. 

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