Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der NEXODON GmbH für Werbeschaltungen, Inserate, Online-Schaltung von Content (Inhalten) 

Stand 5. Juni 2023

§ 1 Gegenstand des Unternehmens Nexodon GmbH

Gegenstand von nexodon GmbH, nachfolgend „Nexodon“ genannt, ist die Vermarktung von Werbeflächen aller Art im Internet. Nexodon ist Betreiber diverser Internetseiten, Portale und Dienste im Internet sowie auch des Dienstes „FranchiseCHECK“ auf der Webseite www.franchisecheck.de. Durch die Buchung einer Werbeflä-che/eines Inserats oder Online-Schaltung von Inhalten („Content“) auf www.franchisecheck.de erkennen Auftraggeber die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung ausdrücklich an. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Geltungsbereich

(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Zusammenarbeit zwischen der Nexodon GmbH, Scheibenwandstr. 3, 83229 Aschau, Telefon +49 (0)8052 9577472, Fax +49 (0)8052 9577471 sowie ihren Werbekunden (nachfolgend auch „Auftraggeber“ oder „Anbieter“ genannt).

(2) Nexodon erbringt seine Leistungen ausschließlich für Kaufleute/Unternehmer und Angehörige der Freien Berufe. Das Angebot richtet sich ausdrücklich nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.

(3) Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers (Auftraggeber-AGB) werden nur Vertragsbestandteil, soweit Nexodon ihrer Geltung schriftlich zugestimmt hat. Die vorgenannte Zustimmungserfordernis gilt ausdrücklich und in jedem Fall, u.zw. auch dann, wenn Nexodon in Kenntnis der Auftraggeber-AGB Leistungen ausführt.

§ 3 Vertragsschluss/Zustandekommen des Vertrages

(1) Ein Vertrag zwischen Nexodon und dem Auftraggeber unter Geltung dieser AGB kommt wie folgt zustande: Telefonisch, per E-Mail oder über ein Online-Formular kann der Auftraggeber kostenlos und unverbindlich ein so genanntes „Angebot“ (nachfolgend „Kundenantrag“) einholen. Der vom Auftraggeber unterschriebene, an Nexodon gesandte Kundenantrag stellt das Angebot des Auftraggebers auf Abschluss des Vertrages dar. Der Auftraggeber ist an dieses Angebot für die Dauer von 4 Wochen nach seiner Angebotsabgabe gebunden.

(2) Vorbehaltlich entgegenstehender schriftlicher Vereinbarungen kommt ein Vertrag zwischen Nexodon und dem Auftraggeber entweder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung per Brief, Fax oder E-Mail seitens Nexodon oder durch Erfüllung des Auftrags (nach § 151 BGB), d.h. Schaltung der Werbung, Aktivierung des Inserates oder Online-Stellung des entsprechenden Contents, durch Nexodon zustande.

(3) Nexodon hat das Recht, nicht bestätigte Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

(4) Für die Verträge gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Preisliste.

(5) Die Schaltung der Werbung beginnt nach Freigabe durch den Auftraggeber. Die Berechnung der vereinbar-ten Vertragsleistung beginnt mit dem Datum, an dem die Werbung online geschaltet ist.

§ 4 Vertragsgegenstand

(1) Nexodon betreibt auf den Internetseiten www.franchisecheck.de (*.com, *.net etc.) ein Online-Portal, welches an Franchise-Interessenten gerichtet ist.

(2) Nexodon vermarktet Werbeflächen jeglicher Art über Online- und Offline-Medien.

(3) Gegenstand des Vertrages ist die Schaltung eines oder mehrerer Werbemittel, Inserate oder Online-Schaltung von Content (nachfolgend insgesamt auch „Werbung“ genannt) auf den diversen Internetseiten der Nexodon sowie in allen Informations- und Kommunikationsdiensten, insbesondere dem Internet, zum Zwecke der Verbreitung nach Maßgabe der individuellen Vereinbarung (nachfolgend „Werbeauftrag“ genannt).

(4) Werbemittel im Sinne dieser AGB sind alle für die Werbung eingesetzten Elemente und Materialien. Werbemittel können insbesondere aus Bildern, Texten, Tonfolgen oder Bewegtbildern (Videos, Banner u.dgl.) bestehen, ebenso aus sensitiven Flächen, die beim Anklicken die Verbindung einer hinterlegten Online-adresse zu weiteren Seiten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers oder eines Dritten liegen. Werbemittel können auch aus mehreren der genannten Elemente zusammengesetzt sein. Werbemittel müssen die von Nexodon vorgegebenen Qualitäts-Ansprüche und Formats-Vorgaben erfüllen.

(5) Nexodon gewährt dem Auftraggeber oder vom Auftraggeber bestimmten Personen oder Beratern einen passwortgesicherten Online-Zugang zum Administrationsbereich des Systemprofils (ggf. auch mehrerer Profile) sowie dem virtuellen Online-Messestand.

(6) Ziel ist die Vermittlung sogenannter „Leads“ (Anfragen, Kontakte) von Interessenten an den Auftraggeber.

§ 5 Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist für die technisch einwandfreie, rechtzeitige Anlieferung der Werbemittel, Informationen und Daten verantwortlich, welche für die vereinbarte Erstellung von Texten und Werbeanzeigen und deren Veröffentlichung benötigt werden. Der Auftraggeber trägt das Risiko der Übermittlung der Werbemittel und Daten.

(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sofern sich Daten des Auftrag-gebers ändern, insbesondere Name, Anschrift, Email-Adresse, Telefonnummer ist er verpflichtet, diese Änderungen unverzüglich mitzuteilen.

(3) Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er über sämtliche erforderliche Nutzungsrechte verfügt bzw. der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an den von ihm gestellten Werbeunterlagen und -texten ist und frei darüber verfügen kann. Dies umfasst auch alle öffentlich zugängliche Beschreibungen und Texte zu seiner Firma, seiner Dienstleistung bzw. seinem Franchise-System und den damit ebenfalls verbundenen Multimedia-Daten im Internet, insbesondere auf Online-Portalen, welche vom Auftraggeber z.B. zur Kontaktgewinnung genutzt werden.

(4) Der Auftraggeber überträgt Nexodon kostenlos und mindestens für die Vertragslaufzeit die nicht aus-schließlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, gewerblichen Schutzrechte (Marken, Patente, Gebrauchsmuster, Designs, nicht eingetragene europäische Geschmacksmuster) und Rechte an allen öffentlich zugänglichen Informationen und Daten nach § 5 Punkt 3, insbesondere das Recht zur Speicherung, Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank, Abruf über Schnittstellen, Abruf bzw. Abschrift/manuelle Übertragung aus sonstigen öffentlichen Quellen, Online-Diensten oder Portalen. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berech-tigen zur Schaltung der Werbung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Medien zur generellen Nutzung auf den Internetseiten von Nexodon, zur Weitergabe an mit Nexodon verbundenen Unternehmen, für E-Mail-Marketing und Newsletter, zur Nutzung auf Social-Media-Seiten sowie zur Schaltung von Werbung durch Nexodon im Internet, z.B. in Suchmaschinen oder auf sonstigen Plattfor-men.

§ 6 Haftungsfreistellung des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass er die erforderlichen Rechte zur Schaltung der/des Werbe-mittels sowie der Nutzung nach § 5 Punkt 3 besitzt.

(2) Der Auftraggeber stellt Nexodon im Rahmen des Vertrages, Werbeauftrags sowie bei der Nutzung von Informationen, Texten, Multimedia-Daten, Werbemitteln sowie bei der Nutzung nach § 5 Punkt 3 u. 4 von allen Ansprüchen Dritter sowie den Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung auf erstes Anfordern frei, die aus der Verletzung urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtlicher oder sonstiger rechtlicher/gesetzlicher Bestim-mungen Nexodon entstehen können.

(3) Im Rahmen einer Rechtsverteidigung bzw. der Vorbereitung, ist der Auftraggeber verpflichtet, Nexodon nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen zu unterstützen.

§ 7 Mitwirken von Dienstleistern und Beratern

(1) Wird der Vertrag auf Seiten des Auftraggebers durch einen Dienstleister (Berater, Vermittler oder Recruiter) (nachfolgend „Dienstleister“ genannt) abgeschlossen, versichert dieser, über die nötigen Berechtigungen vom jeweiligen Auftraggeber zu verfügen, durch welchen er beauftragt ist. Daten aus dem entsprechenden „Backoffice“ insbesondere Kundenanfragen sind ausschließlich für das jeweils beworbene Franchise-System zu nutzen.

(2) Auf Anfrage des Auftraggebers richtet Nexodon Dienstleistern des Auftraggebers einen gesonderten Zugang/Administrationszugang zum Backoffice des beworbenen Franchise-Systems ein.

(3) Voraussetzung für die Einrichtung des vorgenannten Zugangs zum Backoffice ist, dass der Dienstleister sich durch Unterzeichnung der „Dienstleistererklärung“ zur Einhaltung der vertraglichen Regelungen unter Einschluss dieser AGB und insbesondere zur Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet. Nexodon kann einen Dienstleister ohne Angabe von Gründen ablehnen.

(4) Im Falle der Beendigung der Zusammenarbeit des Auftraggebers mit dem Dienstleister, ist der Auftragge-ber verpflichtet, dies unverzüglich mitzuteilen, um den entsprechenden Zugang sperren zu können.

§ 8 Gewährleistung

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Werbung unverzüglich nach dem Einstellen (Online-Schaltung) bzw. Erscheinen auf der entsprechenden Website sowie ggf. in weiteren elektronischen Werbeträgern zu prüfen und etwaige Fehler spätestens innerhalb einer Woche ab Einstellung bzw. Erscheinen der Werbung schriftlich zu reklamieren. Bei nicht rechtzeitiger Reklamation, entfallen mögliche Gewährleistungsansprüche des Auftrag-gebers.

(2) Nexodon ist bestrebt, eine dem üblichen, technischen Standard entsprechende, bestmögliche Online-Erreichbarkeit und damit Wiedergabe und Schaltung des Werbemittels herzustellen. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Compu-ter-Programm zu erstellen und das Datenübertragungsfehler sowohl bei der automatischen Online-Übertragung als auch bei der manuellen Übertragung entstehen können.

(3) Nexodon übernimmt keine Gewährleistung für unwesentliche Darstellungsfehler sowie für alle Fehler, die durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser), Störung der Kommunikationsnetze anderer Unternehmen, Rechnerausfall bei Internet-Providern, Hosting-Unternehmen oder Online-Diensten, unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxy-Servern (Zwischenspeichern) oder Ausfall eines Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert, wegen Streik, höherer Gewalt oder aus sonstigen Gründen, die Nexodon nicht zu vertreten hat, hervorgerufen werden.

(4) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unwesentlicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.

(5) Nexodon strebt größtmögliche Erreichbarkeit der Server an. Eine Minderung des Entgelts ist ausgeschlos-sen, wenn die Server nicht durchschnittlich weniger als 90% des Buchungszeitraums erreichbar waren.

(6) Bei fehlerhafter Schaltung der Werbung ist Nexodon nach seiner Wahl berechtigt, entweder eine Ersatz-schaltung in dem Maße, in dem der Zweck der Schaltung beeinträchtigt wurde, eine Nachbesserung oder einen kostenfreie Verlängerung des Buchungszeitraumes bzw. des Vertrages vorzunehmen. Erst wenn eine solche Ersatzschaltung, Nachbesserung oder Verlängerung unmöglich, mindestens zweimal fehlgeschlagen ist, unzumutbar verzögert oder von Nexodon trotz angemessener Fristsetzung durch den Auftraggeber verweigert wurde, steht dem Aufraggeber wahlweise das Recht zur Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu.

§ 9 Ablehnungsbefugnis/Sperrung

(1) Nexodon behält sich das Recht vor, Werbeaufträge auch nach Vertragsabschluss abzulehnen, zu sperren oder einzuschränken, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt, deren Inhalt vom deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet worden ist oder deren Veröffentli-chung für Nexodon aufgrund des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen an Inhalten oder Werbemitteln vornimmt oder die Daten, auf die durch einen Link verwiesen wird, nachträglich verändert und hierdurch die Voraussetzungen nach vorstehendem Satz 1 erfüllt werden, bzw. bei vermehrten, berechtigten Beschwerden über den Auftraggeber.

(2) Die Zurückweisung oder Sperrung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Der Auftraggeber ist in diesem Fall berechtigt, eine geänderte Version des zu schaltenden Werbemittels und/oder der Ziel-URL, auf die verlinkt werden soll, zu übermitteln. Die insoweit entstehenden Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

(3) Nexodon behält als pauschalierten Mindest-Schadenersatz den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung auch dann, wenn die Schaltung des Werbemittels nicht oder nicht über den gesamt- vereinbarten Buchungs-seitraums erfolgt. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Nexodon kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Sollte Nexodon wegen eines Verstoßes gegen § 9 Punkt 1, ein weiterer materieller oder immaterieller Schaden entstehen und der Auftraggeber oder sein Berater dies zu vertreten haben, ist der Auftraggeber Nexodon zum Schadenersatz verpflichtet.

§ 10 Haftung

(1) Für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet Nexodon nur bei Vorsatz, grober Fahrlässig-keit und Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. Dies gilt auch für Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter der Nexodon.

(2) In allen anderen Fällen haftet Nexodon nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt sind. Dabei ist der Schadensersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ein Ausgleich von atypischen oder nicht vorhersehbaren Schäden findet nicht statt.

§ 11 Haftungsausschluss

(1) Nexodon haftet nicht für die unterbrechungsfreie Erreichbarkeit der Website, ebenso wenig dafür, dass durch die Schaltung der Werbung bestimmte Ergebnisse erzielt werden können und haftet ebenfalls nicht für die Aktualität, die inhaltliche Richtigkeit sowie für die Vollständigkeit der in ihrem Webangebot eingestellten Informationen.

(2) Nexodon hat keinen Einfluss auf die Gestaltung und Inhalte fremder Internetseiten und distanziert sich von allen fremden Inhalten, auch wenn Banner, Links oder sensitive Schaltflächen auf den Internetportalen und zugehörigen Webseiten von Nexodon zu diesen externen Seiten verweisen. Dies gilt für alle angezeigten Banner, Links und sensitiven Schaltflächen und für alle Inhalte der Seite zu denen vorgenannte verweisen oder führen.

(3) Nexodon haftet nicht für Fremdeinträge in Gästebüchern, Diskussionsforen, Mailinglisten etc. sowie für Bewertungen und Kommentare und auch nicht für Beiträge, Kommentare, Bewertungen, Weiterleitun-gen/Replikationen („Sharing“) in und auf Social-Media-Seiten.

(4) Nexodon übernimmt keine Gewähr dafür, dass und ob die gestellten Inhalte auf anderen Internet- und Suchseiten indexiert oder in den sogenannten SERPs anderer Plattformen aufgenommen werden.

§ 12 Vertragslaufzeit und Beendigung

(1) Der Werbeauftrag/Vertrag wird für eine feste, im Einzelfall bestimmte Dauer (nachfolgend „Buchungszeit-raum“ oder „Vertragsdauer“ genannt) geschlossen.

(2) Der Werbeauftrag verlängert sich automatisch um einen weiteren Buchungszeitraum, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von 10 Tagen zum Ende des jeweiligen Buchungszeitraums schriftlich kündigt wird. Etwaig anders lautende Kündigungsfristen aus dem Kundenantrag haben Vorrang vor den Kündigungsfirsten dieser AGB.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Die außeror-dentliche Kündigung bedingt die vorherige, schriftliche Abmahnung.

§ 13 Entgelt und Zahlung

(1) Es gilt die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige Preisliste von Nexodon, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart worden ist.

(2) Nexodon wird die Vertragsleistung grundsätzlich im Voraus in Rechnung stellen.

(3) Für performance-abhängige Werbe- und Vertragskomponenten z.B. Kosten für Leadgenerierung/-weiterleitung („Cost per Lead“, „CPL“) können Vorauszahlungen erhoben werden um ein Guthaben aufzubau-en.

(4) Die Abrechnung performance-abhängiger Komponenten und Verrechnung mit dem Guthaben kann monatlich, quartalsweise oder jährlich erfolgen. Im Falle, dass das Guthaben aufgebraucht ist, kann eine weitere, angemessene Vorauszahlung erhoben werden.

(5) Im Falle der Vertragsbeendigung hat Nexodon das Recht, seine Leistung solange weiter zu erbringen, bis das etwaig noch vorhandene Guthaben vollständig aufgebraucht ist. Auf ausdrückliche schriftliche Anforde-rung des Auftraggebers wird das Guthaben ausgezahlt.

(6) Rechnungen sind innerhalb von 3 Tagen ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Für Verzugspauschalen gilt § 288 Absatz 5 BGB.

(7) Wenn der Auftraggeber sich für die Erteilung eines SEPA-Basis- oder Firmenlastschrift-Mandats entschei-det, ist es seine Pflicht, den Einzug des in der zuvor zugestellten Rechnung genannten Betrages am Tag der in der Rechnung genannten Fälligkeit sicherzustellen.

(8) Preisänderungen für die Durchführung/Schaltung des Werbeauftrages werden wirksam, wenn sie von Nexodon mindestens einen Monat vor Beginn oder Verlängerung des Auftrags mit neuem Preis angekündigt werden. In diesem Fall steht dem Auftraggeber ein Kündigungsrecht zu, welches innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung durch schriftliche Erklärung auszuüben ist.

(9) Nexodon ist berechtigt, die Vertragsleistung von der Begleichung der Rechnung abhängig zu machen, einzuschränken oder auszusetzen sowie Zugänge zum System zu abzustellen, den Aufruf Leads zu sperren. Dies gilt auch bei objektiv begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers.

(10) Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte können von dem Auftraggeber nur geltend gemacht werden, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Bei Mängeln der Leistung von Nexodon bleiben die gesetzlichen Gegenrechte des Auftraggebers unberührt.

§ 14 Datenschutz

(1) Im Zusammenhang mit der Verarbeitung und Weiterleitung der Leads über den virtuellen Messestand verpflichten sich die Vertragsparteien zur Beachtung des Datenschutzes. Die Interessenten erklären im Kontaktformular zum virtuellen Messestand ihre Einwilligung in die Verarbeitung und Weiterleitung der Daten ausschließlich zum Zwecke der Kontaktaufnahme durch den Auftraggeber zur Anbahnung eines Vertrages (z.B. Dienstleistungs-, Lizenz- oder Franchise-Vertrages) mit der jeweils beworbenen Dienstleistung bzw. des entsprechenden Systems.

(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich auch gegenüber Nexodon, die Weitergabe der Daten an Dritte oder die Verarbeitung zu einem anderen Zweck als zur Anbahnung eines Vertrages zwischen dem Auftraggeber und dem Interessenten zu unterlassen. Die Weitergabe an Berater ist nur unter gemäß § 7 dieser AGB gestattet.

(3) Ist dem Auftraggeber bzw. seinem Berater ein Onlinezugang zur Datenpflege- und -erweiterung eingeräumt, ist der Auftraggeber für die sachgerechte Nutzung des Onlinezugangs sowie für die Geheimhaltung seiner Zugangsdaten verantwortlich. Für Schäden aus der unsachgemäßen Handhabung des Onlinezugangs oder bei Verlust der Zugangsdaten haftet der Auftraggeber. Der Onlinezugang ist nicht übertragbar. Soweit ein vom Auftraggeber im Rahmen des Onlinezugangs eingerichtetes oder verändertes Angebot gegen die in § 9 Punkt 1 festgehaltenen Grundsätze verstößt oder er seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nachkommt kann der Onlinezugang gesperrt werden sowie sein Werbeauftrag/virtueller Messestand „offline“ geschaltet werden.

§ 15 Copyright

(1) Das Layout der Internetseite www.franchisecheck.de, die verwendeten Multimedia-Daten (Grafiken, Bilder, Videos etc.), die Sammlung von Beiträgen sowie einzelne Beiträge inklusive der Texte zur Systemdarstellung im virtuellen Messestand, sowie der Quellcode der jeweiligen Systembeschreibung (im HTML-Quellcode beginnend mit den HTML-Kommentaren „“ und endend mit „“ sind urheberrechtlich teilweise markenrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung oder Verwendung (auch in abgeän-derter Form) in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen, die nicht privaten Zwecken dient, ist ohne ausdrückliche, schriftliche Genehmigung des Autors nicht gestattet. Alle Rechte behält sich Nexodon vor (Seiten unter Copyright).

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit Werbeaufträgen des Auftraggebers ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz von Nexodon.

(2) Nexodon ist jedoch berechtigt, den Gerichtsstand am Sitz des Auftraggebers zu wählen.

(3) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und unter Ausschluss von Kollisionsrecht.

(4) Nexodon behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Der Auftraggeber wird rechtzeitig schriftlich auf die Änderungen hingewiesen. Die Änderung gilt als vom Auftraggeber akzeptiert, wenn dieser der Änderung nicht innerhalb von 14 Tagen widerspricht.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall ist die ungültige Bestimmung – ggf. auch im Wege der geltungserhaltenden Reduktion - durch eine gültige Bestim-mung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der ungültigen Bestimmung entspricht oder am nächsten kommt. Gleiches gilt, wenn bei der Durchführung des Werbeauftrags eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbar wird.

(6) Sollten auf unseren Seiten oder in unseren Email Preise zu unseren Mitgliedschaften, Services oder Dienstleistungen genannt sein, verstehen sich diese zzgl. der ges. Mehrwertsteuer.

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