Glossar

Glossar: Franchisenehmer

Franchisenehmer

Ein Franchisenehmer ist aus zwei Sichten zu betrachten. 

Zum einen ist da der rechtliche Aspekt, in dem ein Franchisenehmer als selbstständiger Unternehmer gewertet wird. Neben einer Änderung des Versicherungsschutzes, bedeutet das, dass der Franchisenehmer von seinem Franchisegeber haftbar gemacht werden kann. In der Regel gehen Franchisegeber den Franchisevertag als juristische Person ein, anders ist das als Franchisenehmer, hier gelten Sie als natürliche Person und haften bei Vertragsabschluss persönlich und uneingeschränkt, sollte der Franchisebetrieb durch Ihr eigenes Verschulden scheitern. 

Zum anderen spielt auch das unternehmerische Profil des Franchisenehmers eine Rolle. Rechtlich gesehen ist er selbstständig, allerdings ist der Franchisegeber in allen unternehmerischen Entscheidungen weisungsbefugt. Bis zu einem gewissen Grad schränkt das zwar den Handlungsspielraum ein, jedoch gibt der Franchisenehmer somit die Verantwortung an Erfolg und Misserfolg von Unternehmensstrategie, -auftreten, Werbe- und Handlungsschemen an das Franchiseunternehmen ab.