Glossar

Glossar: Lizenznehmer

Lizenznehmer

Ein Lizenznehmer ist berechtigt die Nutzungsrechte vom Lizenzgeber gegen Gebühr zu nutzen. 

 

Lizenz leitet sich vom lateinischen licet (es ist erlaubt) bzw. licentia (Erlaubnis, Freiheit) ab. Zwischen Lizenznehmer und Lizenzgeber wird vereinbart welche Rechte er zu welchen Bedingungen nutzen darf. Hierunter fallen meist Marken, Patente, Konzessionen und Gebrauchsmuster. 

 

Allerdings ist der alleinige Rechteinhaber der Lizenzgeber. Zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmern wird ein sogenannte Lizenzvertrag geschlossen, dieser berechtigt den Lizenznehmer zur Inanspruchnahme der Schutzrechte, gegen Zahlung einer Lizenzgebühr. 

LABEL: Lizenzsystem, Lizenz