Bankrott heißt so viel wie pleite, abgebrannt, zahlungsunfähig oder insolvent zu sein.
Juristisch betrachtet hat es noch eine besondere Bedeutung: es beschreibt eine Pleite, die leichtsinnig oder absichtlich provoziert wurde (vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführte Zahlungsunfähigkeit). Dieses Verhalten ist strafbar.
Ursprünglich kommt das Wort Bankrott aus dem Mittelalter. Damit wurde ein Geldwechsler, der seinen Kunden kein Geld mehr ausgeben konnte betitelt....
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