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Polnische Pflegekräfte einstellen: Was gibt es zu beachten?

Die Zahl der pflegebedürftigen Personen in Deutschland steigt unaufhaltsam. Viele Familien entscheiden sich mittlerweile für eine 24-Stunden-Pflege durch polnische Pflegekräfte. Doch was muss man beachten?

1. Polnische Pflegekräfte privat einstellen 

Seit dem 01.05.2011 gilt gegenüber fast allen osteuropäischen EU-Ländern (einschließlich Polen) die sogenannte volle Arbeitnehmerfreizügigkeit. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer aus diesen Ländern unmittelbar und ohne irgendwelche Arbeitsgenehmigungen im eigenen Haushalt angestellt werden können. Es wird ein Arbeitsvertrag geschlossen und der Haushalt übernimmt die Rolle und Verantwortung des Arbeitgebers mit allen Rechten und Pflichten (steuer- und sozialversicherungsrechtliche Anmeldung, Abführung der Lohnsteuer und der Beiträge, …).

Neben dem zu zahlenden Bruttolohn an die polnische Pflegekraft sind hinsichtlich der Gesamtkosten natürlich auch die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und die sonstigen sozialen Arbeitgeberleistungen (Urlaub, Krankheit, …) zu berücksichtigen. Hilfestellung hierzu geben Ihre örtliche Arbeitsagentur und Ihr Steuerberater, der die Anmeldung übernehmen kann. 

2. Polnische Pflegekräfte durch deutsche Personalagenturen vermittelt 

 

Natürlich haben auch deutsche Betreuungsagenturen oder Pflegedienste seit dem 01.05.2011 die Möglichkeit, legal polnische Pflegekräfte zu beschäftigen und diese im Rahmen von Dienstleistungsverträgen zu vermitteln. Wichtig ist der Nachweis, dass die Kraft auch wirklich ordentlich und mit allen notwendigen Papieren beschäftigt ist.

Die Vorteile dieser Beschäftigungsvariante bestehen darin, dass Sie nicht mit den Pflichten eines Arbeitgebers konfrontiert sind, sich nicht allzu fest an eine Person binden und hinsichtlich anstehender Personalwechsel und lückenloser Betreuung flexibler sind.

 3. Polnische Plegekräfte durch ein EU-Unternehmen entsendet

Bereits seit dem 01.05.2004 ist es im Rahmen der EU-Osterweiterung und der damit verbundenen Dienstleistungsfreiheit polnischen Firmen gestattet, Mitarbeiter zur Erbringung von Dienstleistungen z.B. nach Deutschland zu entsenden. Dabei bleiben die Mitarbeiter dieser Unternehmen legal, d.h. steuer- und sozialversicherungspflichtig, in ihrem Heimatland beschäftigt. Es muss eine Entsende-Genehmigung vorliegen und eine ordentliche Beschäftigung über das EU-Formular A1 (früher E101) nachgewiesen werden. Letzteres wird von den lokalen Behörden ausgestellt und muss von den polnischen Pflegekräften mitgeführt werden.

Wichtig ist, dass im Dienstleistungsvertrag eine Reihe von Bedingungen beachtet werden müssen (zum Weisungsrecht, zur Entlohnung, zu den Arbeitsabläufen, …). Hierüber wissen die Entsende-Unternehmen aber in der Regel Bescheid bzw. kann Ihnen Ihr Rechtsanwalt Auskunft geben. Bei dieser Beschäftigungsvariante ergeben sich für Sie ähnliche Vorteile wie bei der Anstellung einer Betreuerin bei einem deutschen Unternehmen: weniger Organisation und Bürokratie, kein Arbeitgeberrisiko und größere Flexibilität.

 4. Selbstständige Pflegekräfte mit Sitz im Ausland

Unter der Bedingung, dass die Betreuungstätigkeit legal ausgeführt wird und die Betreuungskraft in Ihrem Heimatland angemeldet ist, handelt es sich bei dieser Form der Beschäftigung um nichts anderes als eine Entsendung im Rahmen der EU-Richtlinien. Die polnische Pflegekraft entsendet sich quasi selbst – und muss dementsprechend auch über eine Entsendegenehmigung verfügen sowie das Formular A1 mit sich führen.

Für den Dienstleistungsvertrag gelten die gleichen Bedingungen, wie wenn die Betreuungskraft bei einem polnischen Unternehmen fest angestellt wäre. Eine große Gefahr – und damit ein Abrutschen in die Illegalität – besteht bei dieser Beschäftigungsform dann, wenn es sich um einen typischen Fall von Scheinselbstständigkeit handelt, was erhebliche Konsequenzen für den Auftraggeber nach sich ziehen würde. Um dem zu begegnen, muss die (selbstständige) Betreuungskraft eine Reihe von Bedingungen erfüllen (mehrere Auftraggeber, eigene Akquisitionstätikeit, …). 

Auch sollte durch die selbstständige polnische Pflegekraft nachgewiesen werden, dass sie in Ihrem Heimatland Sozialversicherungsbeiträge abführt. Ein Vorteil der Beschäftigung von Selbstständigen besteht sicherlich darin, dass die Kosten der Betreuung etwas niedriger als in den anderen Beschäftigungsarten sind. Probleme können sich durch mangelnde Flexibilität ergeben.

5. Selbstständige Pflegekräfte mit Sitz im Inland

Grundsätzlich herrscht in der EU Niederlassungsfreiheit. So können sich Unternehmen, und damit auch Selbstständige, aus dem EU-Ausland in Deutschland niederlassen und einer Geschäftstätigkeit nachgehen. Die polnische Pflegekraft muss sich mit Wohnsitz in Deutschland anmelden, eine Gewerbeanmeldung vornehmen und ihre Tätigkeit gegenüber dem Finanzamt bekanntgeben. Auch diese Beschäftigung inländischer Selbstständiger wird vom Finanzamt und den Sozialversicherungsträgern kritisch gesehen.

Es muss, ähnlich wie bei denjenigen mit ausländischem Sitz, dem Verdacht der Scheinselbstständigkeit begegnet werden und es müssen im Dienstleistungsvertrag Nebenbedingungen (zum Weisungsrecht, zur Entlohnung, zu den Arbeitsabläufen, …) beachtet werden. Vorteile sind wiederum die etwas niedrigeren Kosten. Schwächen dieser Beschäftigungsart sind die eingeschränkte personelle Flexibilität und die Fragen, die sich eventuell hinsichtlich einer lückenlosen Betreuung ergeben.

 6. Unangemeldete Betreuungskräfte

Dies ist sicherlich die – vordergründig betrachtet – naheliegenste, unkomplizierteste und kostengünstigste Form der Beschäftigung, schließlich werden hier keine Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge fällig. Allerdings bringt diese Schwarzarbeit auch erhebliche Gefahren und Risiken mit sich und kann damit am Ende sehr teuer werden: Bei Entdeckung drohen, neben Strafen wegen illegaler Beschäftigung, unter Umständen erhebliche Nachzahlungen von Steuern und Beiträgen.

Zu bedenken ist auch, dass gegenüber der polnischen Pflegekraft keinerlei Handhabe bei „Unregelmäßigkeiten“ besteht, kein Versicherungsschutz bei Schäden, Krankheit oder Unfall existiert und eine lückenlose, zuverlässige und verantwortliche Betreuung oft nicht gewährleistet werden kann.

 

Quelle: https://www.actiovita.de

 

 

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