Der Franchisegeber kann den Franchisenehmer dazu verpflichten eine gewissen Erstausstattung für seinen neuen Franchise-Betrieb zu erwerben. Hier bei handelt es sich in der Regel um z.b. Inneneinrichtung, Arbeitsmittel, Verbrauchsartikel oder Briefpapier. Franchsienehmer sollten diese Aufstellung sorgfältig prüfen und gegebenfalls nach eigenem ermessen und bedarf anpassen.
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