Glossar

Glossar: Wucher

Wucher

Zum eigenen finanziellen Vorteil andere ausnutzen

Besonders hohe Preise werden umgangssprachlich "Wucherpreise" genannt.

Die juristische Definition des Begriffes lautet: "Ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen finanzielle Vorteile erlangt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen".

Kurz gesagt, Wucher betreibt derjenige, der die Schwäche oder Notlage seines Geschäfts- oder Vertragspartners ausnutzt, um wesentlich mehr Geld zu verdienen, als der Sache eigentlich angemessen wäre.

Ein Beispiel dafür ist, ein Vermieter, der eine Wohnung für den doppelten Mietpreis vermietet, da er weiß, dass der/die Wohnungssuchende keine andere Wahl hat, weil er/sie diese Wohnung unbedingt braucht.

Dieses Vorgehen kann für ihn/sie strafrechtliche Folgen haben.