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Glossar: Widerrufsrecht

Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht gibt dem Vertragspartner die Möglichkeit, sich von einem bereits geschlossenen Vertrag zu lösen. 

Der Widerruf bedarf keiner Begründung und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären.

Heute gilt dies ebenfalls für Gründer, somit kann es im Rahmen eines Franchisevertrages auch vertreten sein.

Im Warenfranchising sowohl als auch im Dienstleistungsfranchising ist häufig die Pflicht des Franchise-Nehmers, bestimmte Produkte zu beziehen. Bei solch einer Pflicht muss ein Widerrufsrecht bestehen. 

Wichtig ist, eine Belehrung des Widerrufsrecht durch den Franchisegeber, da ansonsten keine zeitliche Begrenzung des Widerrufs besteht.