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Glossar: Ordentliche Kündigung

Ordentliche Kündigung

Mit einer ordentlichen Kündigung ist eine Kündigung, unter Einhaltung bestimmter Fristen, gemeint.

Bei einer ordentlichen Kündigen ist man an die Kündigungsfrist gebunden. 

Mindestfristen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Sollte eine ordentliche Kündigung mit einer kürzeren als der vorgesehen Frist ausgesprochen werden, so gilt der nächstzulässige Zeitpunkt.

Ein Franchise-Vertrag räumt selten eine Kündigungsmöglichkeit ein, ohne dass ein wichtiger Grund hierzu vorliegt. Franchise-Verträge werden nicht ohne Einschränkung auf unbegrenzte Zeit abgeschlossen, somit hat das ordentliche Kündigungsrecht nur wenig Bedeutung.