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Glossar: Juristische Person

Juristische Person

Eine juristische Person ist im Allgemeinen keine (natürliche) Person, hat aber die gleichen Rechte und Pflichten.

Im rechts-theoretischen Sinn ist auch der Mensch als natürliche Person eine juristische Person. Hier steht der Begriff juristische Person gleichbedeutend für den Ausdruck Person im Sinne von Rechtsperson.

Als juristische Person ist also keine konkrete einzelne Person gemeint, sondern vielmehr eine rechtlich selbstständige Einheit. Diese kann z.B. durch eine Vereinigung mehrere Personen entstehen und dann eine Firma sein, oder ein eingetragener Verein. Juristisch gesehen wird dieser „Verbund“ dann wie eine natürliche Person behandelt. Dazu zählen auch Stiftungen, Städte und Gemeinden oder Genossenschaften.