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Glossar: Gründungszuschuss

Gründungszuschuss


Der Weg von der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit ist meist komplex und sollte akribisch geplant und vorbereitet werden.

Dieser Schritt birgt jedoch immense berufliche Chancen und unter bestimmten Voraussetzungen ist sogar ein Gründungszuschuss möglich, welcher Ihnen als finanzielles Fundament auf dem Weg in die Selbstständigkeit dienen kann.

Grundsätzlich ist es so, dass Sie ihre zukünftige Selbstständigkeit hauptberuflich ausüben und in diesem Zuge die Arbeitslosigkeit beenden. Sie müssen außerdem vor Beginn der Selbstständigkeit noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld vorweisen können.

Von ebenso hoher Bedeutung ist die Einschätzung und Bewertung Ihres Geschäftsmodells. Es muss die Möglichkeit eines langfristigen Erfolges gegeben sein und Sie als Gründer müssen passende persönliche Voraussetzungen für eine Unternehmensgründung im angestrebten Bereich vorweisen können.

Eine Vermittlungskraft wird abschließend bewerten, ob Sie die notwendigen Kenntnisse vorweisen können. In welchem Umfang Kenntnisse und Kompetenzen vorhanden sind und wie genau diese aussehen, können Sie im persönlichen Gespräch mit der Arbeitsagentur erörtern. Die Beantragung des Gründerzuschusses findet persönlich bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit statt.

Gründungszuschüsse sind zunächst für die Dauer von sechs Monaten befristet und können anschließend um weitere neun Monate mit einem Zuschuss von jeweils 300 € verlängert werden. Dafür notwendig ist der Nachweis, dass sie hauptberuflich selbstständig tätig sind. Die Höhe des Zuschusses ist individuell und grundsätzlich abhängig von Ihrem bisherigen Arbeitslosengeld.

Es ist festzuhalten, dass es keinen Rechtsanspruch auf Gründungszuschuss gibt und einige Hürden genommen werden müssen, um eine Förderung zu erhalten. Im Erfolgsfall kann der Gründungszuschuss jedoch die Basis für Ihr selbstbestimmtes und selbstständiges (Arbeits-)Leben bieten.