Glossar

Glossar: Franchise

Franchise

Das Wort Franchise kommt aus dem Englischen und wird lt. dem Cambridge Dictionary folgendermaßen definiert:

Franchise, noun (business): a right to sell a company’s products in a particular area using the company’s name 

Zu Deutsch: Franchise ist das Recht, in einem bestimmten Gebiet Produkte eines Unternehmens unter dem Namen dieses Unternehmens zu verkaufen.


Zum Franchising gehören also in jedem Fall zwei Parteien:

Franchisegeber und Franchisenehmer

Der Franchisegeber bzw. das Franchise-Unternehmen bietet sein selbst entwickeltes Geschäftskonzept gegen Zahlung einer Franchisegebühr zum Erwerb an. 

Vorteile: 

  • schnelle räumliche Expansion möglich
  • Franchisenehmer handeln selbstständig, sind jedoch vertraglich gebunden
  • Ein Teil des unternehmerischen Risikos, wie z. B. Fixkostenaufbau oder Fremdkapitalhaftung, wird auf den Franchisenehmer umgelegt.

Der Franchisenehmer erwirbt eine Franchiselizenz, welche ihn dazu befugt, als selbstständiger Unternehmer unter dem Namen des Franchisegebers Waren oder Dienstleistungen anzubieten. 

Vorteile: 

  • Franchisenehmer profitieren vom Image sowie vom Know-how des Franchisegebers
  • Begrenztes Geschäftsrisiko bei bereits bewährten Konzepten
  • Entlastung durch bereits festgelegte Preis-, Sortiments- und Kommunikationspolitik 

 

Relevante Begriffe

 

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Schlagworte der Franchisewirtshaft