actioVITA: In Würde altern – Wer wünscht sich das nicht?
Leider sieht die Realität vieler Senioren anders aus. Oft ist wegen familiären Engpässen keine 24-Stunden-Pflege realisierbar. Daher wird auf überfüllte Pflegeheime zurückgegriffen, dessen Betreuung bzw. Altenpflege zwar die nötigsten Belange abdeckt, jedoch kaum Zeit und Raum für „menschliche Würde“ bietet – jenes wertvolle Gut, das den Lebensabend doch wirklich erst lebenswert macht.
Wir von actioVITA bieten eine Altenpflege durch polnische Pflegekräfte an, die optimal und individuell auf den Pflegebedürftigen zugeschnitten ist: eine 24-Stunden-Pflege in den eigenen vier Wänden. Wer seine Liebsten in guten, umsorgenden Händen wissen möchte, für den stellen polnische Pflegekräfte die ideale Lösung für einen Lebensabend in gewohnter Umgebung dar.
Mit unserer Vermittlung lässt sich die Idealvorstellung schnell und unkompliziert in die Realität umsetzen. actioVITA vermittelt seit über 10 Jahren kompetente und engagierte polnische Pflegekräfte, die rund um die Uhr für Senioren da sind.
Polnische Pflegekräfte einstellen: Was gibt es zu beachten?
Die Zahl der pflegebedürftigen Personen in Deutschland steigt unaufhaltsam. Viele Familien entscheiden sich mittlerweile für eine 24-Stunden-Pflege durch polnische Pflegekräfte. Doch was muss man beachten?
1. Polnische Pflegekräfte privat einstellen
Seit dem 01.05.2011 gilt gegenüber fast allen osteuropäischen EU-Ländern (einschließlich Polen) die sogenannte volle Arbeitnehmerfreizügigkeit. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer aus diesen Ländern unmittelbar und ohne irgendwelche Arbeitsgenehmigungen im eigenen Haushalt angestellt werden können. Es wird ein Arbeitsvertrag geschlossen und der Haushalt übernimmt die Rolle und Verantwortung des Arbeitgebers mit allen Rechten und Pflichten (steuer- und sozialversicherungsrechtliche Anmeldung, Abführung der Lohnsteuer und der Beiträge, …).
Neben dem zu zahlenden Bruttolohn an die polnische Pflegekraft sind hinsichtlich der Gesamtkosten natürlich auch die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und die sonstigen sozialen Arbeitgeberleistungen (Urlaub, Krankheit, …) zu berücksichtigen. Hilfestellung hierzu geben Ihre örtliche Arbeitsagentur und Ihr Steuerberater, der die Anmeldung übernehmen kann.
2. Polnische Pflegekräfte durch deutsche Personalagenturen vermittelt
Natürlich haben auch deutsche Betreuungsagenturen oder Pflegedienste seit dem 01.05.2011 die Möglichkeit, legal polnische Pflegekräfte zu beschäftigen und diese im Rahmen von Dienstleistungsverträgen zu vermitteln. Wichtig ist der Nachweis, dass die Kraft auch wirklich ordentlich und mit allen notwendigen Papieren beschäftigt ist.
Die Vorteile dieser Beschäftigungsvariante bestehen darin, dass Sie nicht mit den Pflichten eines Arbeitgebers konfrontiert sind, sich nicht allzu fest an eine Person binden und hinsichtlich anstehender Personalwechsel und lückenloser Betreuung flexibler sind.
3. Polnische Plegekräfte durch ein EU-Unternehmen entsendet
Bereits seit dem 01.05.2004 ist es im Rahmen der EU-Osterweiterung und der damit verbundenen Dienstleistungsfreiheit polnischen Firmen gestattet, Mitarbeiter zur Erbringung von Dienstleistungen z.B. nach Deutschland zu entsenden. Dabei bleiben die Mitarbeiter dieser Unternehmen legal, d.h. steuer- und sozialversicherungspflichtig, in ihrem Heimatland beschäftigt. Es muss eine Entsende-Genehmigung vorliegen und eine ordentliche Beschäftigung über das EU-Formular A1 (früher E101) nachgewiesen werden. Letzteres wird von den lokalen Behörden ausgestellt und muss von den polnischen Pflegekräften mitgeführt werden.
Wichtig ist, dass im Dienstleistungsvertrag eine Reihe von Bedingungen beachtet werden müssen (zum Weisungsrecht, zur Entlohnung, zu den Arbeitsabläufen, …). Hierüber wissen die Entsende-Unternehmen aber in der Regel Bescheid bzw. kann Ihnen Ihr Rechtsanwalt Auskunft geben. Bei dieser Beschäftigungsvariante ergeben sich für Sie ähnliche Vorteile wie bei der Anstellung einer Betreuerin bei einem deutschen Unternehmen: weniger Organisation und Bürokratie, kein Arbeitgeberrisiko und größere Flexibilität.
4. Selbstständige Pflegekräfte mit Sitz im Ausland
Unter der Bedingung, dass die Betreuungstätigkeit legal ausgeführt wird und die Betreuungskraft in Ihrem Heimatland angemeldet ist, handelt es sich bei dieser Form der Beschäftigung um nichts anderes als eine Entsendung im Rahmen der EU-Richtlinien. Die polnische Pflegekraft entsendet sich quasi selbst – und muss dementsprechend auch über eine Entsendegenehmigung verfügen sowie das Formular A1 mit sich führen.
Für den Dienstleistungsvertrag gelten die gleichen Bedingungen, wie wenn die Betreuungskraft bei einem polnischen Unternehmen fest angestellt wäre. Eine große Gefahr – und damit ein Abrutschen in die Illegalität – besteht bei dieser Beschäftigungsform dann, wenn es sich um einen typischen Fall von Scheinselbstständigkeit handelt, was erhebliche Konsequenzen für den Auftraggeber nach sich ziehen würde. Um dem zu begegnen, muss die (selbstständige) Betreuungskraft eine Reihe von Bedingungen erfüllen (mehrere Auftraggeber, eigene Akquisitionstätikeit, …).
Auch sollte durch die selbstständige polnische Pflegekraft nachgewiesen werden, dass sie in Ihrem Heimatland Sozialversicherungsbeiträge abführt. Ein Vorteil der Beschäftigung von Selbstständigen besteht sicherlich darin, dass die Kosten der Betreuung etwas niedriger als in den anderen Beschäftigungsarten sind. Probleme können sich durch mangelnde Flexibilität ergeben.
5. Selbstständige Pflegekräfte mit Sitz im Inland
Grundsätzlich herrscht in der EU Niederlassungsfreiheit. So können sich Unternehmen, und damit auch Selbstständige, aus dem EU-Ausland in Deutschland niederlassen und einer Geschäftstätigkeit nachgehen. Die polnische Pflegekraft muss sich mit Wohnsitz in Deutschland anmelden, eine Gewerbeanmeldung vornehmen und ihre Tätigkeit gegenüber dem Finanzamt bekanntgeben. Auch diese Beschäftigung inländischer Selbstständiger wird vom Finanzamt und den Sozialversicherungsträgern kritisch gesehen.
Es muss, ähnlich wie bei denjenigen mit ausländischem Sitz, dem Verdacht der Scheinselbstständigkeit begegnet werden und es müssen im Dienstleistungsvertrag Nebenbedingungen (zum Weisungsrecht, zur Entlohnung, zu den Arbeitsabläufen, …) beachtet werden. Vorteile sind wiederum die etwas niedrigeren Kosten. Schwächen dieser Beschäftigungsart sind die eingeschränkte personelle Flexibilität und die Fragen, die sich eventuell hinsichtlich einer lückenlosen Betreuung ergeben.
6. Unangemeldete Betreuungskräfte
Dies ist sicherlich die – vordergründig betrachtet – naheliegenste, unkomplizierteste und kostengünstigste Form der Beschäftigung, schließlich werden hier keine Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge fällig. Allerdings bringt diese Schwarzarbeit auch erhebliche Gefahren und Risiken mit sich und kann damit am Ende sehr teuer werden: Bei Entdeckung drohen, neben Strafen wegen illegaler Beschäftigung, unter Umständen erhebliche Nachzahlungen von Steuern und Beiträgen.
Zu bedenken ist auch, dass gegenüber der polnischen Pflegekraft keinerlei Handhabe bei „Unregelmäßigkeiten“ besteht, kein Versicherungsschutz bei Schäden, Krankheit oder Unfall existiert und eine lückenlose, zuverlässige und verantwortliche Betreuung oft nicht gewährleistet werden kann.
Ist der Einsatz von Robotern in Pflegeheimen, Krankenhäusern und sogar in der Pflege zu Hause die Zukunft der Altenpflege oder der Verlust von Zuwendung? Während Forscher und Entwickler optimistisch sind, zeigt man sich in Deutschland immer noch eher zurückhaltend angesichts zu viel Technik in der Pflege.
Es geht um Entlastung
In der Altenpflege können Roboter vielfältige Tätigkeiten übernehmen: Von der Zubereitung von Mahlzeiten und dem Befüllen der Spülmaschine bis zum Heben von Personen beispielsweise aus dem Bett oder in die Badewanne. Entwickler und Ingenieure betonen dabei immer wieder, dass es nicht darum geht, die menschliche Pflege zu Hause oder in Pflegeheimen zu ersetzen, sondern die Pflegekräfte von Zusatzaufgaben zu entlasten.
Der robotische Reha-Assistent
„Roreas“ ist ein sprechender Lauftrainer, der seine Probanden freundlich begrüßt, sich vorstellt und höflich durch das weitere Programm führt. Der Name steht für "Robotischer Reha-Assistent". Der etwa 1,50 Meter große Apparat bewegt sich auf Rollen. In einer Glaskugel, die an einen Kopf erinnert, sind zwei Augen montiert. Die Patienten, die Roreas unterstützen soll, kommunizieren mit ihm über einen Touchscreen-Bildschirm. Beispielsweise Schlaganfallpatienten, die durch den Roboter zu Trainingseinheiten animiert werden, um das Laufverhalten nach dem Schlaganfall zu verbessern.
Pflege bedeutet Zuwendung
Sogar Zuwendung könnten Roboter gewissermaßen nachahmen, glauben Ingenieure. Bereits seit über 20 Jahren wird ein Roboter namens „Paro“ vermarktet, der einer Babyrobbe ähnelt und mit verschiedenen Berührungssensoren ausgestattet ist. Dadurch reagiert er auf Streicheln, Licht und akustische Reize. Es ist eine besondere Form der Pflege, bei der Paro Verwendung findet: mit demenzkranken oder autistischen Patienten, die sich mit diesem Gerät wieder öffnen und wieder ansprechbar werden.
Fortschritt in Dänemark und Japan
In Dänemark werden bereits Roboter in Kliniken mit Transportaufgaben betraut. Wenn Patienten Medikamente von einer anderen Krankenhausabteilung anfordern, fährt der Roboter dorthin, wird mit dem Medikament beladen und fährt anschließend wieder zurück auf die Station. In Japan setzt man heute bereits vermehrt auf Roboter in der Pflege. So kommt im Pflegeheim Fuyo-En in Yokohama ein Unterhaltungsroboter zum Einsatz. Der 40 Zentimeter große Roboter kann 365 Programme abspielen, z.B. Rhythmusspiele oder Rätselraten.
Roboter sogar in der Pflege zu Hause denkbar
Wirklich weit verbreitet haben sich in Deutschland bisher kein Pflegeroboter wie Paro oder Roreas. Trotz der Skepsis aller Beteiligten in Deutschland gegenüber zu viel Technik in der Pflege, halten es Forscher und Entwickler durchaus für denkbar, dass es in ein oder zwei Generationen in Deutschland auch Roboter in Pflegeheimen, Krankenhäusern und sogar in der Pflege zu Hause geben könnte.
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