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Warmeling Data: Externer Datenschutzbeauftragter für Sie

Warmeling Data: Externer Datenschutzbeauftragter für Sie

 

Haben Sie mehr als 9 Mitarbeiter mit Zugang zu persönlichen Daten, brauchen Sie einen Datenschutzbeauftragten. Die Bedeutung von „Zugang“ ist so weitreichend definiert, dass selbst die vage Möglichkeit einer Dateneinsicht darunter gefasst wird. Steht also irgendwo in Ihrem Unternehmen ein PC mit Kundendaten, den theoretisch jeder hochfahren könnte, haben alle Mitarbeiter Zugang. Selbst eine frei zugängliche Telefonliste wird als Umgang mit persönlichen Daten eingestuft.

Die Anforderungen an den Datenschutzbeauftragten ergeben sich aus § 39 der EU-Datenschutz-Grundverordnung, in dem seine Aufgaben definiert werden. Umfangreiche Schulungen sind nötig, um diese Aufgaben wahrnehmen zu können. Sie müssen einen Mitarbeiter für diese Fortbildung und die Wahrnehmung der Aufgaben von seinen sonstigen Aufgaben entbinden. Außerdem hat Ihr Datenschutzbeauftragter nach Entbindung aus dieser Funktion einen Kündigungsschutz von einem Jahr.

Ein externer Datenschutzbeauftragter steht Ihnen hingegen sofort mit zertifiziertem Fachwissen und Erfahrungen zur Verfügung. Sie können mit festen Kosten kalkulieren, weil Sie seine Weiterbildungen nicht finanzieren müssen. Sie schließen einen Vertrag ab, der zu einem festen Zeitpunkt endet. Und das Beste: der externe Datenschutzbeauftragte haftet, falls trotz seiner Arbeit ein Verstoß gegen die DSGVO in Ihrem Unternehmen stattfindet.

Ihre Vorteile

Sie erfüllen die gesetzlichen Bestimmungen.
Das Freistellen von produktiven Mitarbeitern für diese Aufgaben entfällt.

Investitionen in die Ausbildung von Datenschutzbeauftragten entfallen.

Die Kosten sind transparent und kalkulierbar.
Ihr externer Datenschutzbeauftragter verfügt bereits über praktische Erfahrungen in der Umsetzung.
Er bringt sofort sein zertifiziertes Fachwissen ein. 

Seine Tätigkeit endet mit dem Vertrag. Ein interner Datenschutzbeauftragter hat einen besonderen Kündigungsschutz.

Ein externer Datenschutzbeauftragter kommt nicht in Interessenskonflikte, weil er ausschließlich im Daten-Bereich tätig ist.

Er haftet bei Verstößen gegen die DSGVO.

Quelle: facebook

Warmeling Data

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