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Kleinunternehmerregelung 2025: Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Die Kleinunternehmerregelung wird ab dem 01.01.2025 attraktiver und bringt zahlreiche Vorteile für Selbstständige und kleine Unternehmen. Mit den Änderungen aus dem Jahressteuergesetz 2024 und dem Wachstumschancengesetz wurden entscheidende Verbesserungen beschlossen, die mehr Flexibilität und Entlastung versprechen.


Neue Umsatzgrenzen: Mehr Flexibilität für Kleinunternehmer

Eine der bedeutendsten Anpassungen betrifft die Umsatzgrenzen:

  • Bislang lag die Grenze bei 22.000 Euro im Vorjahr und 50.000 Euro im laufenden Jahr.
  • Ab 2025 dürfen Kleinunternehmer 25.000 Euro Umsatz im Vorjahr und bis zu 100.000 Euro im laufenden Jahr erzielen.

Diese Anhebung der Grenzen sorgt dafür, dass mehr Unternehmer von den Vorteilen der Kleinunternehmerregelung profitieren können. Wichtig ist jedoch: Überschreitest du im laufenden Jahr die 100.000 Euro, greift ab diesem Zeitpunkt die Regelbesteuerung.


Beispiel: Wie die neuen Grenzen wirken

Felix, ein Kleinunternehmer, hatte 2024 einen Umsatz von 24.000 Euro. Für 2025 rechnet er mit 98.000 Euro. Nach den neuen Regeln kann er auch 2025 die Kleinunternehmerregelung nutzen, da beide Beträge innerhalb der neuen Grenzen liegen.

Wenn Felix im Oktober 2025 überraschend die Grenze von 100.000 Euro überschreitet, gilt ab diesem Moment die Regelbesteuerung. Das bedeutet, er muss ab dann Umsatzsteuer auf seinen Rechnungen ausweisen.


Internationalisierung: Chancen in der EU

Ein weiterer Meilenstein ist die Internationalisierung der Kleinunternehmerregelung. Ab 2025 können auch Kleinunternehmer aus anderen EU-Ländern die Regelung in Deutschland nutzen. Umgekehrt dürfen deutsche Unternehmer die Kleinunternehmerregelungen anderer EU-Staaten in Anspruch nehmen, solange ihr Umsatz in diesen Ländern unter 100.000 Euro liegt.

Diese Neuerung eröffnet grenzüberschreitend tätigen Unternehmern neue Möglichkeiten, erfordert jedoch auch eine präzise Buchhaltung und Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern.


Erleichterungen für Kleinunternehmer

Ab 2025 wird der Verwaltungsaufwand für Kleinunternehmer erheblich reduziert:

  • Umsatzsteuerjahreserklärungen entfallen ab dem Steuerjahr 2024 vollständig.
  • Die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen wird gelockert: Kleinunternehmer können weiterhin Rechnungen in Papier- oder PDF-Form erstellen.

Diese Maßnahmen sparen Zeit und senken die Bürokratie.


Fazit: Kleinunternehmerregelung 2025 bringt mehr Freiheit

Die neuen Regeln ab 2025 machen die Kleinunternehmerregelung noch attraktiver: Höhere Umsatzgrenzen, weniger Bürokratie und die Möglichkeit, EU-weit von den Vorteilen zu profitieren, eröffnen Kleinunternehmern ganz neue Perspektiven.

Diese Änderungen sind ein klarer Schritt in Richtung Entlastung und Flexibilität – ideal für alle, die sich auf das Wesentliche konzentrieren wollen.