Plötzlich Arbeitgeber – was müssen selbstständige Franchise-Nehmer beachten?

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Als Franchise-Nehmer kann man auf ein etabliertes Konzept, eine bei Kunden bereits bekannte und akzeptierte Marke sowie eine vorgefertigte Produktauswahl zurückgreifen, wodurch sich ein neuer Unternehmer viel Zeit, Mühe und Geld sparen kann. Um die personellen Belange muss sich der Franchise-Nehmer als Selbstständiger in der Regel jedoch selbst kümmern – von der Anwerbung der Mitarbeiter über die korrekten Lohnabrechnungen bis hin zur Erstellung eines Arbeitszeugnisses warten viele zusätzliche Aufgaben auf einen neuen Arbeitgeber.

Wo findet sich das passende Personal?

Um möglichst viele potenzielle Bewerber anzusprechen, sollte man sich bei der Mitarbeitersuche verschiedener Kanäle bedienen. Eine Annonce in der örtlichen Tageszeitung kommt ebenso in Betracht, wie eine Anzeige bei Online-Jobbörsen oder die Registrierung der freien Stelle bei der Agentur für Arbeit. Auch branchenspezifische Zeitschriften und Websites können hilfreich sein, um auf sich aufmerksam zu machen. Messen sind ein weiterer guter Weg, um neue Mitarbeiter anzusprechen, und haben zugleich den Vorteil, dass man sich direkt einen ersten Eindruck von der Person verschaffen kann.

Um aus der Masse der Stellenangebote herauszustechen, sollte die Anzeige nicht zu klein, zu schlicht oder zu einseitig formuliert sein. Natürlich ist es für einen Bewerber wichtig, welche Qualifikationen er mitbringen sollte und welches Aufgabenfeld ihn erwartet. Ebenso relevant und im Zweifelsfall ausschlaggebend sind besondere Boni wie Einkaufsgutscheine, ein Jobticket oder eine betriebliche Altersvorsorge, die ein anderer Arbeitgeber nicht anbietet. Im Vorstellungsgespräch kann dann herausgefunden werden, ob sich der Bewerber mit dem Unternehmen identifizieren kann und im Hinblick auf den Charakter eine Bereicherung darstellen könnte.

Den richtigen Bewerber gefunden – und nun?

Ist ein vielversprechender Kandidat ausgewählt worden, der sich ebenfalls eine Zusammenarbeit vorstellen kann, so warten nun jede Menge wichtige Aufgaben auf den Arbeitgeber, unter anderem die korrekte Erstellung der Lohnabrechnung. Er benötigt von dem neuen Mitarbeiter dafür folgende Daten und Unterlagen:

  • Arbeitszeugnis und Ausbildungszeugnis im Original zum Abgleich mit den vorgelegten Kopien
  • Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse
  • Steueridentifikationsnummer
  • Geburtsdatum
  • Sozialversicherungsausweis
  • bei ausländischen Mitarbeitern eine Arbeits- bzw. Aufenthaltserlaubnis
  • je nach Branche den Führerschein, ein Führungszeugnis oder eine Gesundheitsbescheinigung
  • eine Urlaubsbescheinigung des letzten Arbeitgebers gemäß § 6 Abs. 2 BUrlG

Diese Unterlagen sollten zeitnah angefordert werden, denn der Arbeitgeber muss den neuen Mitarbeiter beim Finanzamt, bei der Krankenversicherung als zentraler Meldestelle für die Sozialversicherungen sowie bei der Berufsgenossenschaft und damit bei der gesetzlichen Unfallversicherung anmelden. Die gesetzliche Rentenversicherung kontrolliert alle vier Jahre, ob sämtliche Mitarbeiter eines Unternehmens korrekt angemeldet sind. Am Monatsende wird die erste Gehaltsabrechnung fällig, die Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge und der Steuern muss vorgenommen und das Gehalt pünktlich ausbezahlt werden. Selbstverständlich gehört auch die juristisch einwandfreie Formulierung eines Arbeitsvertrags zu den Aufgaben des Arbeitsgebers, damit sich beide Parteien über ihre Pflichten und Rechte aus dem Arbeitsverhältnis im Klaren sind. Sind alle diese Formalitäten erledigt, steht einer für beide Seiten bereichernden Zusammenarbeit nichts mehr im Wege.

Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern in diesem Artikel die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

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